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Technische Störungen

Hauptpflicht der Bank ist ein dem Stand der Technik entsprechendes System für alle ELBA-Funktionen zur Verfügung zu stellen und laufend dem technischen Fortschritt anzupassen. Die absolute Funktionstüchtigkeit ist demgegenüber eine Nebenpflicht, weil mit allen technischen Systemen ein Ausfalls- und Störungsrestrisiko verbunden ist. Eine Haftung für Systemausfälle oder -störungen wird daher gemäß Z 9 Abs. 1 der AGB bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern die Bank nachweist, dass die EDV-Organisation dem Stand der Technik eines sorgfältigen Bankkaufmanns entspricht.

Die Bank haftet nicht für den Ausfall eines Börserechners, eines Handelspartners oder sonstiger fremder EDV-Systeme.

Fehlermeldung: Datenübertragung war nicht erfolgreich

Wenn nach einer Auftragserfassung die Fehlermeldung 'Datenübertragung war nicht erfolgreich' aufscheint, ist es trotzdem möglich, dass der Auftrag weitergeleitet wird. (Leitungsprobleme entstanden erst nach Abschicken des Auftrages.) Bitte kontrollieren Sie vor Erteilen eines neuen Auftrages im Orderbuch, ob der gegebene Auftrag zu sehen ist.

 

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